WARUM ROOF CONTROL WICHTIG IST
Dächer sind komplexe Gebilde, die tagtäglich äußeren Einflüssen ausgesetzt sind. Schäden können sich auf das gesamte Gebäude auswirken. Zudem gibt es zahlreiche sicherheitsrelevante Aspekte zu beachten, denn lose oder nicht ausreichend gesicherte Teile können sich lösen, wodurch sie eine Gefahr für Passanten darstellen. Hausbesitzer unterliegen deshalb einer fest definierten Sorgfaltspflicht.
Wissenswertes über die Themen Dachaufbau, Dachsicherheit, zu erfüllenden Normen und mehr erfahren Sie hier:
Bei Flachdächern
Dachflächen sind im besonderen Maße der Witterung ausgesetzt und müssen ganz unterschiedlichen Einflüssen standhalten. Dazu gehören beispielsweise UV- und Infrarotstrahlen die das Material altern lassen. Spezielle chemische Umweltbelastungen können die Dachabdichtung beeinflussen. Auch ungewollter Pflanzenbewuchs, ausgelöst durch Flugsamen, kann der Oberfläche, den Dichtungen und der Entwässerung schaden. Darüber hinaus sorgen mechanische Beanspruchungen, wie die aktive Nutzung der Fläche oder ein stetiger Windsog dafür, dass sich das Dach abnutzt. Ein weiterer großer Schwachpunkt sind die Entwässerungsteile, die durch Schmutz- und Staubablagerungen verkrusten können.
All diese Belastungen können sich auf die Statik auswirken, besonders dann, wenn ein entstandener Schaden auch die Unterkonstruktion sowie die notwendigen Abdichtungen betrifft. Mit regelmäßigen Inspektionen und einer Wartung der Dachfläche können mögliche Risiken minimiert und größere Schäden gering gehalten werden.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflicht als Gebäudebesitzer und nehmen für Sie die regelmäßige Inspektion und Wartung Ihres Daches vor.
Verlassen Sie sich auf unsere fachkundige Expertise kontaktieren uns.
Schneelast auf Flachdächern
Besonders Besitzer von Flach- und Hallendächer müssen die Schneehöhen aufmerksam beobachten, denn Sie als Gebäudeeigentümer sind dafür verantwortlich, dass die Schneelast die allgemeinen Normwerte nicht überschreitet. Gegebenenfalls müssen Sie dafür sorgen, dass das Dach von der Schneelast befreit wird.
Bis Baujahr 2006 sind Dächer im Allgemeinen für Schneelasten von bis zu 70 Kg/qm ausgelegt – ein Gewicht das schon bei einer Schneehöhe von etwa 30 cm erreicht wird. Um größeren Schneelasten widerstehen zu können müssten die Dächer allerdings deutlich tragfähiger sein als vorgeschrieben. Da die Herstellung einer solchen Tragfähigkeit jedoch mit hohen Kosten verbunden ist, und extreme Schneelasten in unseren Breitengraden nur selten vorkommen, wurden die Normen deutlich niedriger angesetzt. Dies hat zur Folge, dass es in schneereichen Wintern immer wieder zu Dacheinbrüchen durch zu großen Schneedruck kommt. So wie 2006 in Bad Reichenhall, als das Dach einer Eislaufhalle 15 Menschen unter sich begrub. Ein weiteres Beispiel ist die Messehalle in Kattowitz deren Dachkonstruktion versagte, wodurch 65 Menschen zu Tode kamen. Zahlreiche weitere Einbrüche kurze Zeit später zeigten, dass die lokale Normlast deutlich zu niedrig angesetzt worden war. Im Zuge dieser Ereignisse wurden sie deshalb ab Baujahr 2007 angepasst.
Bitte beachten Sie: Auch wenn die Statik der ab 2007 gebauten Dächer größere Schneelasten annimmt, entbindet Sie dies als Gebäudebesitzer nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht!
Wir räumen Ihre Dächer von Schneelasten und unterstützen Besitzer von Flachdächern bei der Berechnung der aktuellen Schneelast.
Warten Sie nicht ab, sondern rufen Sie uns an!
Hier eine kleine Faustformel zur Berechnung der möglichen Schneelast:
Dachentwässerung
Eine Dachentwässerung ist eine technische Anlage zur Ableitung des Regenwassers von Dächern. Grundsätzlich unterscheidet man außen und innen liegende Dachentwässerungen.
Außen liegende Anlagen bestehen aus Regenrinne, Zubehörteilen und Regenfallrohr. Sie sollen verhindern, dass Außen- oder Kellerwände durchfeuchten. Darüber hinaus beugen sie Beeinträchtigungen und Verschmutzungen durch Spritz- oder Tropfwasser vor und sichern Verkehrswege gegen Gefahren, die von Niederschlägen oder Eis ausgehen. Eine außen liegende Dachentwässerung leitet das Niederschlagswasser in das öffentliche Entwässerungsnetz, in eine Regenwassernutzungsanlage oder in eine Regenwasserversickerung ein.
Innenliegende Dachentwässerungsanlagen bestehen aus Gullys und Fallrohren, wobei die Gullys über eine innenliegende Rinne (Trogrinne) verbunden sein können.
Auslegung
Seit Juli 2001 müssen Dachentwässerungssysteme mit einer hydraulischen Berechnung dahin gehend untersucht werden, ob sie ausreichend groß dimensioniert sind. Bei dieser Prüfung wird aus wirtschaftlichen Gründen und zur Sicherstellung der Selbstreinigungsfähigkeit nur ein mittleres Regenereignis zugrunde gelegt. Gemäß DIN 1986-100 ist dies die örtliche Fünfminutenregenspende, die statistisch einmal in fünf Jahren niedergeht. Diese wird in l/(s*ha) gemessen.
Ein weiterer zu betrachtender Einflussfaktor ist die angeschlossene Dachfläche. Bei deren Überprüfung werden verschiedene Aspekte herangezogen, wie zum Beispiel die in den Grundriss projizierte Niederschlagsfläche. Aber auch der Abflussbeiwert von Dachflächen (abhängig vom Dachgefälle und der zeitlichen Verzögerung zwischen Regenwasserspende und tatsächlichem Abfluss) sowie Einflüsse aus Rinnenlänge, Rinnenwinkel, Laubfangkörben und Fallleitungsverziehungen spielen eine Rolle, da diese zu einer Reduzierung des Abflussvermögens führen können (s. DIN 1986-100).
Bei Ihrer Planung ist eine Entwässerungsanlage stets als Gesamtsystem zu betrachten. Dieses reicht von der Regenwassereinzugsfläche über Rinnen und Abläufe und den Grundleitungen, bis zum Kanalanschluss bzw. zur Versickerungsanlage.
Auf den Punkt gebracht:
Eine Dachentwässerung ist so anzuordnen, dass die Niederschläge auf kurzem Wege abgeleitet werden können. Damit dies gewährleistet ist, kann die Entwässerung mit Dachabläufen oder vorgehängten Dachrinnen mit entsprechender Traufausbildung ausgestattet werden.
Dachflächen mit nach innen abgeführter Entwässerung müssen unabhängig von der Größe der Dachfläche mindestens einen Ablauf und einen Notüberlauf besitzen. Abläufe und Notüberläufe müssen nach DIN EN 12056-3 bemessen werden. Dachflächen ohne Gefälle erfordern darüber hinaus besondere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Anordnung der Abläufe an Stellen maximaler Durchbiegung. Bei der Dachentwässerung mit Druckströmung ist mit einem vorübergehenden Wasserstau auf der Dachfläche zu rechnen. Dabei sind einteilige Dachabläufe mit Los-/Festflansch zu empfehlen. Abgetrennte Teilflächen durch Bewegungsfugen, Aufkantungen oder dergleichen müssen getrennt entwässert werden.
Wird eine Dachfläche aktiv genutzt, muss die Entwässerung sowohl an der Oberfläche als auch in der Abdichtungsebene sichergestellt sein.
Die Abläufe innen liegender Dachentwässerungen sollen an Tiefpunkten der Dachfläche angeordnet werden und so ausgebildet sein, dass die Dachabdichtung wasserdicht angeschlossen werden kann. Sie sollen einen Abstand von mindestens 0,30 m von Dachaufbauten, Fugen oder anderen Durchdringungen der Dachabdichtung haben. Maßgebend ist dabei die äußere Begrenzung des Flansches.
Dachabläufe müssen zu Wartungszwecken jederzeit frei zugänglich sein.
Dach-Wartung
Sicher und kompetent vorsorgen
Welche Pflichten hat man als Hausbesitzer? Was umfasst eine professionelle Dachwartung? Kann man diese Wartung selbst durchführen oder benötigt man einen fachmännischen Wartungsvertrag?
Pflichten für Hausbesitzer
Bei einem Auto oder der Heizungsanlage gehören TÜV, Inspektionen und Wartungen zum Alltag. Die Dachwartung hingegen wird von vielen Hausbesitzern häufig stiefmütterlich behandelt. Dabei ist eine regelmäßige Überprüfung auch hier Pflicht!
Hauseigentümer müssen die bauliche Substanz des Dachs kontrollieren und sicherstellen, dass von ihrer Immobilie keine Gefahr ausgeht, beispielsweise durch herunterfallende Dacheindeckung. Laut Gerichtsurteil* stellen heute auch hohe Windstärken von 12 bis 13 Beaufort keine Seltenheit mehr dar und müssen bei der Prüfung auf Sicherheit mit einbezogen werden.
Wer sein Dach also periodisch warten lässt, vermeidet nicht nur hohe Reparaturkosten, sondern ist auch rechtlich auf der sicheren Seite, indem er sich als Eigentümer vor Regressansprüchen schützt. Doch auch Gebäudeversicherer fordern immer häufiger den Nachweis einer Dachwartung im Zyklus von mindestens 1- bis 2mal pro Jahr durch einen Fachmann.
*[Urteile des OLG Koblenz, 9. 2. 2004, Az.: 12 O 11/03, und des LG Fulda, Az.: 1 S 72/09 vom 26. 5. 2000 – Quelle: www.juris.de]
Professionelle Dachwartung – was gehört dazu?
Es gibt einen großen Unterschied zwischen einer professionellen Dachwartung und der häufig angebotenen Dachreinigung. Zu einer umfassenden Wartung des Daches gehören deutlich mehr Fachwissen, Erfahrung und ein höherer Umfang an durchzuführenden Maßnahmen:
Prüfung des Zustands und der Beschaffenheit des gesamten Daches inklusive der dazugehörigen Dachfenster
- Erkennen von Korrosionsschäden
- Beseitigung von Ablagerungen, Rückständen und Pflanzenbewuchs
- Reinigung von Sand-, Schlamm- und Laubfängen in Dachrinnen und -kehlen
- Wiederherstellung des ungestörten Wasserablaufs bei Ein- und Überläufen
- Überprüfung und Reinigung von Be- und Entlüftungsöffnungen
Die nachfolgend aufgeführten Punkte werden, wenn nicht anders vereinbart, nach Aufwand abgerechnet.
- Beseitigung von Undichtigkeiten und Mängeln
- Ausbesserung von Witterungs- und Sturmschäden
- Sanierung von Abdichtungen, Dichtmassen und Fugendichtungen
Selbst warten oder einen Fachmann verpflichten?
Wer sein Dach regelmäßig vom Fachmann warten lässt, hat seine Sorgfaltspflicht in jedem Fall erfüllt. Sollten trotz professioneller Wartung Schäden am Dach entstehen, werden diese in der Regel von der Versicherung übernommen. Die geringen Zusatzkosten für einen Wartungsvertrag machen sich jedoch nicht nur im Rechtsfall sehr schnell bezahlt. Man verhindert durch die fachgerechte Kontrolle und Dachwartung zudem die Entstehung kostenintensiver Schäden und Folgeschäden, die unter Umständen durch das Eindringen von Feuchtigkeit, die Beschädigung des Dachaufbaus oder Schimmel entstehen können.
Im Rahmen eines Dachwartungsvertrages prüft ein Profi sorgfältig alle wichtigen Wand- und Dachteile auf ihre Funktionstüchtigkeit und erkennt reparaturbedürftige Stellen. Auch verdeckte Mängel entgehen seinen kompetenten Augen in der Regel nicht. Eine Leistung, die man in diesem Umfang kaum selbst abdecken kann.
Es ist empfehlenswert gleich nach dem Hausbau oder einer Sanierung einen Dachwartungsvertrag mit einem professionellen Handwerker abzuschließen. So ist der einwandfreie Zustand des Dachs über Jahrzehnte garantiert. Zudem bleibt der Werterhalt der Immobilie gesichert.